Neue Anschrift der Geschäftsstelle Am 07.10.2024 wird sich durch den Umzug der Zentrale von Hessen…
Webinar „Die Zukunft der Asphaltbauweise“ am 22.11.2023, Beginn 9:00 Uhr
In Deutschland wurde bereits in den 1990er Jahren die Temperaturabsenkung bei der Herstellung und Verarbeitung von Heißasphalt erprobt, um Energie bei der Produktion zu sparen und Emissionen (z.B. CO2-Reduzierung) im Abgasstrang der Asphaltmischanlagen zu reduzieren.
Dämpfe und Aerosole aus Bitumen können bei hohen Belastungen zu Reizungen und Unwohlsein führen. Für die Betriebe und die Beschäftigten ist deshalb die Minimierung der bei der Heißverarbeitung von Asphalt auftretenden Dämpfe und Aerosole aus Bitumen ein zentrales Thema, um Gesundheitsgefahren zu reduzieren. Im Jahr 2018 wurde aufgrund von Tierstudien eine Neubewertung der „maximalen Arbeitsplatzkonzentration“ für Dämpfe und Aerosole abgeleitet, was zu einer deutlichen Absenkung der zulässigen Konzentrationen führte.
Im November 2019 wurde der Wert der höchstzulässigen Konzentration verbindlich als Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) in einer Höhe von 1,5 mg/m³ für Dämpfe und Aerosole aus Destillationsbitumen festgelegt.
Da dieser AGW für Bitumen in einigen Bereichen der Bauwirtschaft bisher nicht eingehalten werden konnte, wurde für die betroffenen Branchen eine Übergangsfrist von 5 Jahren beschlossen, die bis zum 31.12.2024 gilt.
Das bedeutet, dass ab dem 1. Januar 2025 in der gesamten Logistikkette von der Herstellung bis zum Einbau der Grenzwert einzuhalten ist. Deshalb haben unterschiedliche Verbände und Institutionen in Forschungsprojekten untersucht, wie die Temperatur des Asphaltes abgesenkt werden kann, ohne Qualitätseinbußen zu verzeichnen. In unserem Halbtageswebinar wollen wir Ihnen die neuesten Erkenntnisse vermitteln. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.
Der Link zur Anmeldung folgt in Kürze.