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Webinar „Die Einführung der Mantelverordnung und die Folgen für Planung und Durchführung“ am 25.10.2023, Beginn 8:30 Uhr

Seit der Einführung der Mantelverordnung am 01. August 2023 gelten in Deutschland erstmals bundeseinheitliche Rechtsvorschriften für die Herstellung von mineralischer Ersatzbaustoffen (MEB) und deren Einbau in technischen Bauwerken sowie erstmals bundeseinheitliche Anforderungen an die stoffliche Verwertung von MEB in Form der Verfüllung von Abgrabungen und Tagebauen. Die Verordnung hat vorrangig den Schutz von Mensch und Umwelt vor Schadstoffen – insbesondere den Schutz von Böden und Grundwasser bei der Verwendung mineralischer Ersatzbaustoffe – zum Ziel. Gleichzeitig soll im Sinne der Kreislaufwirtschaft eine möglichst hohe Verwertungsquoten für mineralische Abfälle erreicht werden und somit die Inanspruchnahme natürlicher Ressourcen vermieden werden.

Die Mantelverordnung umschließt daher die gleichzeitige Einführung bzw. Änderung folgender Regelwerke:

  • Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung
  • Ersatzbaustoffverordnung
  • Gewerbeabfallverordnung
  • Deponieverordnung

Die Regelwerke gelten für alle Markteilnehmer, die mit mineralischen Abfällen zu tun haben, auch wenn diese nach dieser Vorschrift nicht als Abfall gelten (z.B. unbelasteter Erdaushub). Als Marktteilnehmer zählen daher insbesondere, jedoch nicht ausschließlich: Bauherren, Bauunternehmer, Entsorger und Deponien. Bei der Umsetzung der Verordnung kommt es zu zahlreichen Fragestellungen; die Verunsicherung ist auf allen Seiten groß.

Melden Sie sich daher für unser Webinar an. Experten erläutern die einzelnen Regelwerke und deren Zusammenhang ausführlich. Anschließend können Sie verbliebene Fragen stellen, Ihre bisherigen Erfahrungen teilen oder in den Austausch mit den Teilnehmenden treten.

Der Link zur Anmeldung folgt in Kürze.

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